Arbeitsmedizinische Vorsorgen und "G"-Untersuchungen – Der Telebetriebsarzt von betriebsarzt.online (2024)

Tätigkeiten mit GefahrstoffeTätigkeiten bei denen mit als gefährlich eingestuften Gefahrstoffen (Auflistung) umgegangen wird.

G 1.1
G 1.2
G 7
G 8
G 9
G 10
G 11
G 12
G 14
G 15
G 16
G 19
G 29
G 32
G 33
G 36
G 38

Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV

Pflichtvorsorge iVm Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 a bis c.

Angebotsvorsorge, wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist oder die Gefahrstoffe in Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 caufgeführt sind.

Bei den Tätigkeiten wird mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Stoffen umgegangen oder diese werden freigesetzt.G 40Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV

Pflichtvorsorge iVm Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 a bis c.

Angebotsvorsorge, wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist.

Bei den Tätigkeiten wird mit hautresorptive Gefahrstoffen umgegangen und eine Gesundheitsgefährdung durch Hautkontakt kann nicht ausgeschlossen werden.G 24Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 c ArbMedVV

Pflichtvorsorge iVm Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 c.

Angebotsvorsorge, wenn keine Pflichtvorsorge zu veranlassen ist.

Tätigkeiten bei denen Epoxidharze eingesetzt werden.G 23
G 24Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 g ArbMedVVPflichtvorsorgebei Tätigkeiten mit dermaler Gefährdung oder inhalativer Exposition verursacht durch Bestandteile unausgehärteter Epoxidharze, insbesondere durch Versprühen von Epoxidharzen.Bei den Tätigkeiten wird mit Blei oder anorganischen Bleiverbindungen umgegangen.G 2
G 3Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 h ArbMedVVPflicht- oder AngebotsvorsorgeTätigkeiten bei denen mit Hochtemperaturwolle umgegangen wird.G 1.4
G 26Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 i ArbMedVV

Pflichtvorsorge (G 1.4) soweit krebserzeugende Faserstäube freigesetzt werden könne.

Angebotsvorsorge (G 26)bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern.

Pflichtvorsorge (G 26) bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern.

Tätigkeiten bei denen mit Isocyanaten umgegangen wird.G 27Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 d ArbMedVVPflicht- oder AngebotsvorsorgeBei den Tätigkeiten kommt es zum Kontakt mit atemwegs- oder hautsensibilisierend wirkenden Stoffen.G 23
G 24Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 k ArbMedVVAngebotsvorsorgeBei der Tätigkeit handelt es sich um Schädlingsbekämpfung.G 26
G 40Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 a ArbMedVV

Angebotsvorsorge

Eignungsuntersuchungen gemäß der Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen von Befähigungsscheinbewerbern (Bundesarbeitsblatt Nr. 12/95, S. 41, berichtigt Bundesarbeitsblatt Nr. 4/1996, S.46).

Freisetzung von StäubeBei den Tätigkeiten wird Mehlstaub freigesetzt.G 23Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 j ArbMedVVPflicht- oder Angebotsvorsorge (in Abhängigkeit der Mehlstaubkonzentration pro Kubikmeter Luft)Bei den Tätigkeit wird Hartholzstaub freigesetzt.G 44Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVVPflichtvorsorgeBei den Tätigkeiten wird Asbest freigesetzt.G 1.2Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVVPflichtvorsorgeBei den Tätigkeiten werden Getreide- oder Futtermittelstäube freigesetzt.G 1.4Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 c ArbMedVVPflicht- oder Angebotsvorsorge (in Abhängigkeit der Luftkonzentration pro Kubikmeter Luft einatembarem Staub)Freisetzung von GasenBei den Tätigkeiten kommt es zu Diesel- oder Benzinabgasen im direkten Bereich der Mitarbeiter (bspw. durch den Einsatz von mit Verbrennungsmotoren betriebene Geräte oder Fahrzeuge).G 7Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVVPflichtvorsorgeTätigkeiten bei denen Metalle geschweißt oder getrennt werdenG 39Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 f ArbMedVVPflicht- oder Angebotsvorsorge (in Abhängigkeit der Luftkonzentration pro Kubikmeter Luft SchweißrauchBei den Tätigkeit findet eine Begasung von Räumen oder Containern statt.G 26
G 40Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 b ArbMedVV

Angebotsvorsorge

Eignungsuntersuchungen gemäß der Empfehlung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Durchführung von Eignungsuntersuchungen von Befähigungsscheinbewerbern (Bundesarbeitsblatt Nr. 12/95, S. 41, berichtigt Bundesarbeitsblatt Nr. 4/1996, S.46).

Belastungen der HautBei den Tätigkeiten werden Handschuhe aus Naturgummilatex getragen.G 24Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 f ArbMedVVPflichtvorsorge (beiNaturgummilatexhandschuhen mit mehr als 30 Mikrogramm Protein je Gramm im Handschuhmaterial)Es werden flüssigkeitsdichte Handschuhe über 2 Stunden am Tag (arbeitstäglich, summiert) getragen.G 24Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 e ArbMedVVAngebotsvorsorgeEs werden flüssigkeitsdichte Handschuhe über 4 Stunden am Tag (arbeitstäglich, summiert) getragen.G 24Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a ArbMedVVPflichtvorsorgeDie Tätigkeiten beinhalten mehr als 2 Stunden tägliche (arbeitstäglich, summiert) Feuchtarbeit.G 24Anhang Teil 1 Abs. 2 Nr. 2 e ArbMedVVAngebotsvorsorgeDie Tätigkeiten beinhalten mehr als 4 Stunden tägliche (arbeitstäglich, summiert) Feuchtarbeit.G 24Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 a ArbMedVVPflichtvorsorgeInfektionsgefährdungenBei den Tätigkeiten kommt es zu einem gezieltem Umgang mit Biostoffen (Viren, Bakterien, Pilzen Parasiten).G 42Anhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff. ArbMedVV

Pflicht- oder Angebotsvorsorge

Gezielte Tätigkeiten sind unmittelbar auf die biologischen Arbeitsstoffe ausgerichtete Tätigkeiten. Definitionsgemäß müssen dabei alle drei aufgeführten Kriterien des § 2 Abs. 8der Biostoffverordnung für gezielte Tätigkeiten erfüllt sein. Bei Fehlen nur eines der drei Kriterien handelt es sich immer um nicht gezielte Tätigkeiten.

Bei den Tätigkeiten kann es zum Kontakt mit Biostoffen der Risikogruppe 4 über infizierten Proben, Verdachtsproben, erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen oder Tieren kommen.G 42Anhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff. ArbMedVV

Pflichtvorsorge

Biologische Arbeitsstoffe derRisikogruppe 4 sind Erreger,die eine schwere Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für MItarbeiter darstellen. Die Gefahr einer Verbreitung in der Bevölkerung ist unter Umständen groß. Normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Behandlung nicht möglich.

Es handelt sich um Tätigkeiten in der Abfall- und Wertstoffentsorgung, z.B. Abfallsammlung, Biomüllentsorgung, Wertstoffsortierung oder Grünabfälle.G 42Anhang Teil 2 Abs. 1 oder 2 ff. ArbMedVVAngebotsvorsorgeEs handelt sich um Tätigkeiten in Klär- bzw. abwassertechnische Anlagen oder in der Kanalisation.G 42Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 i) ArbMedVVPflichtvorsorgeEs handelt sich um Tätigkeiten in Einrichtungen zur Aufzucht und Haltung von Tieren oder zu Tierschlachtungen (insbesondere Gefügelschlachtung).G 42Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 j) ArbMedVVPflicht- oder AngebotsvorsorgeEs handelt sich um Tätigkeiten in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung, Pflege und Betreuung von erwachsenen Menschen.G 42Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 c) e) ArbMedVVPflichtvorsorgeEs handelt sich um Tätigkeiten in einer Tuberkuloseabteilung oder anderen pulmologische Einrichtungen.G 42Anhang Teil 2 Abs. 3 b) ArbMedVVPflichtvorsorge

Es handelt sich um Tätigkeiten in Einrichtungen zur medizinischen Untersuchung, Behandlung und Pflege von Kindern (ausgenommen sind Einrichtungen ausschließlich zur Kinderbetreuung).

G 42Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 d) e) ArbMedVVPflichtvorsorgeEs handelt sich um Tätigkeiten in einer Einrichtungen zur Kinderbetreuung.G 42Anhang Teil 2 Abs. 1 3 d) f) ArbMedVVPflichtvorsorgeEs handelt sich um Tätigkeiten im Notfall- und Rettungsdienst.G 42Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 g) ArbMedVVPflichtvorsorgeEs handelt sich um Tätigkeiten in der Pathologie.G 42Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 h) ArbMedVVPflichtvorsorgeEs handelt sich um Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu frei lebenden Tieren.G 42Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 k) ArbMedVVPflichtvorsorge

Es handelt sich um Tätigkeiten in oder in der Nähe von Fledermausunterschlupfen mit einem mit engem Kontakt zu Fledermäusen.

G 42Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 l) ArbMedVVPflichtvorsorgeEs handelt sich um Tätigkeiten in niederer Vegetation oder mit direkter Kontakt zu frei lebenden Tieren auf Freiflächen, in Wäldern, Parks und Gartenanlagen, Tiergärten und in Zoos.G 42Anhang Teil 2 Abs. 1 Nr. 3 m) ArbMedVVPflichtvorsorgeBei den Tätigkeiten kann es zu einer Exposition gegenüber sensibilisierend oder toxisch wirkenden Biostoffen kommen.G 42Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 1 c) ArbMedVVAngebotsvorsorgeBei den Tätigkeiten kann es zur Übertragung schwerer Infektionskrankheiten kommen, für die eine Impfung möglich ist.G 42Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 2 a) ArbMedVVAngebotsvorsorgeBei den Tätigkeiten kam es in der Vergangenheit zur Übertragung einer schwerer Infektionskrankheiten.G 42Anhang Teil 2 Abs. 2 Nr. 2 b) ArbMedVVAngebotsvorsorgePhysikalische Einwirkungen (Temperaturen, Druck, Lärm, Lasten, …)Bei den Tätigkeiten kann es zu extremen Hitzebelastungen kommen.G 30Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 1 ArbMedVV

Pflichtvorsorgen

Beispiele für Hitzbelastungen:

Leichte Handarbeit (Schreiben, Tippen, Zeichnen, Nähen, Buchführung), Kontrollgänge, Kranführer aller Art, Fahrer von Flurförderzeugen, Elektriker für Steuer- und Regelanlagen, Tätigkeiten in Schaltwarten, Brenner in der keramischen Industrie ab 34 °C wenn Expositionszeit über 60 Minuten.

Intensive Arm- und Körperarbeit (Tragen von schwerem Material, Schaufeln, Arbeiten mit Vorschlaghammer, Sägen; Bearbeiten von hartem Holz mit Hobel oder Stechbeitel, Graben, Schieben oder Ziehen schwer beladener Handwagen oder Schubkarren, Zerschlagen von Gussstücken, Legen von Betonplatten)ab 30°C wenn Expositionszeit über 60 Minuten.

Bei den Tätigkeiten kann es nicht zu extremen Kältebelastungen (unter - 25° C) kommen.

Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 2 ArbMedVVPflichtvorsorgenDie Tätigkeiten sind mit Lärmbelastungen verbunden.G 20Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 3 ArbMedVV

Pflicht- oder Angebotsvorsorgen

Tätigkeiten sind mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte von 80dB(A) über 8 h am Tag beziehungsweiseein Peak von135dB(C) erreicht oder überschritten werden. Bei der Anwendung der Auslösewert wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt.

Die Tätigkeiten sind mit Vibrationen verbunden.G 46Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 4 ArbMedVVPflicht- oder AngebotsvorsorgenDie Tätigkeit ist mit Taucharbeiten verbunden.G 31Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 5 ArbMedVVPflichtvorsorgeDie Mitarbeiter sind oder können einer Laserstrahlungen ausgesetzt sein.Anhang Teil 3 Abs. 1 Nr. 6 ArbMedVVPflicht- oder AngebotsvorsorgenDie Tätigkeiten sind mit Heben, Tragen, Halten, Ziehen oder Schieben von schweren Lasten verbunden.G 46Anhang Teil 3 Abs. 2 Nr. 4 ArbMedVVAngebotsvorsorgenDie Tätigkeiten sind mit erzwungenen Körperhaltungen im Knien, oder mit langandauerndem Rumpfbeugen/-drehen verbunden.G 46Anhang Teil 3 Abs. 2 Nr. 4 ArbMedVVAngebotsvorsorgenBildschirmtätigkeitenEs wird mit und an Bildschirmgeräten (Monitoren) gearbeitet.G 37Anhang Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 ArbMedVVAngebotsvorsorgeDie Mitarbeiter surfen während der Arbeitszeit auf Facebook.G 99§ 5a ArbMedVVWunschvorsorgeFahr- und SteuertätigkeitenBei den Tätigkeiten werden Flurförderzeuge mit Fahrersitz oder Fahrerstand eingesetzt.G 25Anhang 1 Nr. 1.9 aBetrSichV,
DGUV Vorschrift 68

Eignungsuntersuchungen

Bei den Tätigkeiten werden Hubarbeitsbühnen eingesetzt.G 25Anhang 1 Nr. 1.9 aBetrSichV, DGUV Grundsatz 308-008EignungsuntersuchungenBei den Tätigkeiten werden selbstfahrende Geräte oder Maschinen (Baumaschinen, -fahrzeuge, landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge etc.) eingesetzt.G 25Anhang 1 Nr. 1.9 aBetrSichVEignungsuntersuchungenAuslandsreisenEs kommt zu Auslandsreisen in die Tropen oder Subtropen.G 35Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 2 ArbMedVVPflichtvorsorge bei Auslandsreisen und Tätigkeiten in Tropen und Subtropen.Es kommt zu Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen.G 35Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 2 ArbMedVVPflichtvorsorge für Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen.Tragen von Atemschutz (Atemschutzgeräteträger)Bei den Tätigkeiten muss Atemschutz getragen werden.G 26Anhang Teil 4 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 ArbMedVV

Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern.

Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern.

Eignungsuntersuchungen für die Feuerwehren (§ 14DGUV Vorschrift 49, Feuerwehrdienstvorschrift 7 – FwDV 7)

Arbeiten mit Absturzgefahr und persönlicher Schutzausrüstung (alt: Höhentauglichkeit)Bei der Tätigkeit besteht eine Absturzgefahr und es muss eine persönliche Schutzausrüstung gegen Absturzgefahr getragen werden.G 41§ 2 Abs. 1 Nr. 3 PSV-BVEignungsuntersuchungenForschungseinrichtungen und LaboreEs kommt zu regelmäßigen Tätigkeiten mit Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben, zu infizierten Tieren oder krankheitsverdächtigen Tieren beziehungsweise zu erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen oder Materialien.G 42Anhang Teil 3 ArbMedVVPflichtvorsorgeEs handelt sich um gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen.G 42Anhang Teil 2 Abs. 3 ArbMedVVPflichtvorsorgeBei den Tätigkeiten kommt es zur Freisetzung von Labortierstäuben aus Tierhaltungsräumen und -anlagen.G 23Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 ePflichtvorsorge
Arbeitsmedizinische Vorsorgen und "G"-Untersuchungen – Der Telebetriebsarzt von betriebsarzt.online (2024)

FAQs

Wer muss den Betriebsarzt oder die Betriebsarzt bestellen? ›

Ist ein Betriebsarzt Pflicht? Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) schreibt vor, dass der Arbeitgeber einen Betriebsarzt bestellen muss.

Kann ich selber zum Betriebsarzt gehen? ›

Die Pflichtvorsorge ist Tätigkeitsvoraussetzung. Die Angebotsvorsorge muss vom Arbeitgeber selbst angeboten werden. Für Beschäftigte ist die Angebotsvorsorge freiwillig. Eine Ablehnung hat keine negativen Konsequenzen.

Ist die Untersuchung beim Betriebsarzt Arbeitszeit? ›

Arbeitsmedizinische Vorsorge soll während der Arbeitszeitstattfinden. Ansonsten lassen Sie sich die Zeit dafür einschließlich Wegezeit auf die Arbeitszeit anrechnen. Sie darf nur von Ärztinnen oder Ärzten mit Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin oder Betriebsmedizin durchgeführt werden.

Wie bestelle ich einen Betriebsarzt? ›

Am einfachsten finden Sie einen Betriebsarzt im Internet oder im Telefonbuch:
  1. www.vdbw.de.
  2. www.bsafb.de.
  3. www.telefonbuch.de.
  4. www.gelbeseiten.de.
  5. Örtliches Telefonbuch oder Gelbe Seiten, unter: "Arbeitsmedizin / Arbeitssicherheit / Arbeitsschutz" und. ...
  6. Netzwerk "Betriebsärztliche Betreuung für Kleinbetriebe" der BG ETEM.
Feb 26, 2021

Wie viel kostet ein Betriebsarzt? ›

Stundensätze für Betriebsärzte können sich nach Region, Unternehmensgröße oder -branche unterscheiden und liegen zwischen 120€ bis 170€ pro Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer.

Was passiert wenn man keinen Betriebsarzt hat? ›

Beruft der Arbeitgeber keinen Betriebsarzt, obwohl er dazu verpflichtet ist, kann die Behörde dies anordnen und mit einem Bußgeld durchsetzen. Passiert ein Arbeitsunfall, weil der Arbeitgeber den Arbeitsschutz verletzt hat, kann er von der Berufsgenossenschaft persönlich in Regress genommen werden und muss ggf.

Ist es Pflicht einen Betriebsarzt zu haben? ›

Ein Betriebsarzt ist ab dem ersten Beschäftigten für jeden Arbeitgeber Pflicht; die Bestellung, Aufgaben und Anforderungen an Betriebsärzte werden durch das ASiG, die DGUV Vorschrift 2 sowie weitere gesetzliche Regelungen festgelegt.

Wer führt Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durch? ›

Nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) darf der Arbeitgeber für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorge nur Ärztinnen und Ärzte beauftragen, die Facharzt für Arbeitsmedizin sind oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" führen.

Welche Unterlagen braucht der Betriebsarzt? ›

Was soll ich mitbringen?
  • aktuelle Sehhilfe (Lesebrille, Fernbrille, Kontaktlinsen) und Brillenpass.
  • Medikamentenliste.
  • Impfausweis.
  • Befunde / Arztbriefe von Krankenhausaufenthalten und von Einrichtungen der Rehabilitation.
  • Befunde / Arztbriefe von Operationen und schweren Erkrankungen.
  • Ggf. Blutdruck- und/oder Zuckerbuch.

Was testet der Betriebsarzt im Blut? ›

Blutdruck- und Pulsmessung. Laboruntersuchung von Blut und Urin, um Entzündungen, Zuckerkrankheit oder Leberkrankheiten festzustellen, sofern diese eine Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit haben. Seh- und evtl. Hörtest.

Wie viel kostet eine arbeitsmedizinische Untersuchung? ›

Je nach Art der Untersuchung können die Kosten variieren. Zudem können die Kosten je nach Arzt oder Klinik unterschiedlich hoch sein. In der Regel liegen die Kosten für eine arbeitsmedizinische Untersuchung zwischen 50 und 200 Euro.

Was erfährt der Arbeitgeber vom Betriebsarzt? ›

Im Rahmen der Pflichtvorsorge bekommt der Arbeitgeber vom Betriebsarzt eine Vorsorgebescheinigung, die Angaben über den Vorsorgeanlass, das Datum der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Frist für die nächste arbeitsmedizinische Vorsorge enthält.

Ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht? ›

Die Unternehmen sind verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorgen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) zu veranlassen, anzubieten (Pflicht-, Angebotsvorsorge) bzw. vorzuhalten (Wunschvorsorge). Die erste Pflichtvorsorge sollte vor Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit durchgeführt werden.

Warum schickt mich mein Arbeitgeber zum Betriebsarzt? ›

Hat ein Arbeitgeber die Vermutung, dass jemand nicht mehr arbeitsfähig ist, kann er den Mitarbeiter aus Sicherheitsbedenken zur betriebsärztlichen Untersuchung schicken. Folgen auf: Wer als Arbeitnehmer länger erkrankt ist, kann für gewöhnlich ein ärztliches Attest vorlegen.

Wer muss den Betriebsarzt oder die Betriebsarzt bestellen beauftragen bereitstellen? ›

Gemäß § 2 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) hat der Arbeitgeber eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt schriftlich zu bestellen und diesen die Aufgaben gemäß § 3 zu übertragen.

Wer bestellt den Betriebsarzt? ›

Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte sind vom Arbeitgeber für die sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergebenden Aufgaben schriftlich zu bestellen. Aus der Bestellung (Bestellungsurkunde) muss hervorgehen, für welchen Betrieb bzw. welche Betriebe der Betriebsarzt bzw.

Wer kümmert sich um den Betriebsarzt? ›

Unternehmen berät der Betriebsarzt bzw. Arbeitsmediziner bei medizinischen Fragen rund um den Arbeitsschutz. Er unterstützt Arbeitgeber dabei, Gefahrenquellen und Unfälle im Betrieb zu verhindern, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und Arbeitsplätze im Betrieb sicher zu gestalten.

Wer muss den Betriebsarzt bezahlen? ›

Die Entscheidung, wann die Hinzuziehung eines weiteren Arztes erfolgen muss und welcher Arzt hierfür geeignet ist, trifft der vom Arbeitgeber beauftragte Arbeits- oder Betriebsmediziner. Die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anfallenden Gesamtkosten trägt der Arbeitgeber.

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Author: Melvina Ondricka

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Name: Melvina Ondricka

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Introduction: My name is Melvina Ondricka, I am a helpful, fancy, friendly, innocent, outstanding, courageous, thoughtful person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.